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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2020 - 6 TaBV 21/19   

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https://dejure.org/2020,48627
LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2020 - 6 TaBV 21/19 (https://dejure.org/2020,48627)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.10.2020 - 6 TaBV 21/19 (https://dejure.org/2020,48627)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Oktober 2020 - 6 TaBV 21/19 (https://dejure.org/2020,48627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 75 BetrVG, § 80 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 80 Abs 2 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG
    Einsichtsrecht des Betriebsrats in Bruttolohn- und Gehaltslisten - Zuteilung eines Bonus

  • IWW

    § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § ... 75 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG, § 5 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 89 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 28 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG, § 75 Abs. 1 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Hs. BetrVG, § 80 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat kein Auskunftsrecht für Aktienoptionen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2020 - 6 TaBV 21/19
    Das Einsichtsrecht nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG unterliegt dabei den Grenzen der allgemeinen Regelung in § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 - Rn. 18; 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 25, jeweils zitiert nach juris).

    § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG lässt sich nicht entnehmen, dass bestimmte Lohnbestandteile generell vom Einsichtsrecht des Betriebsrats ausgenommen sind (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 - Rn. 21, aaO).

    Das Einsichtsrecht des Betriebsrats besteht, soweit dies zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 - Rn. 22, aaO).

    Die Grenzen des Einsichtsrechts liegen dort, wo ein Beteiligungsrecht oder eine sonstige Aufgabe offensichtlich nicht in Betracht kommt (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 - Rn. 23, aaO; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 23 ff., zitiert nach juris).

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 15/17

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Darlegung einer eigenen Aufgabe und der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2020 - 6 TaBV 21/19
    In beiden Fällen begrenzt der Grundsatz um den Schutz des Arbeitnehmers willen die Gestaltungsmacht des Arbeitgebers (vgl. insgesamt BAG 20. März 2018 - 1 ABR 15/17 - Rn. 20, mwN, zitiert nach juris).

    Dieser ist ohne besondere Anhaltspunkte nicht dazu verpflichtet, darüber zu wachen, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz auch im Rahmen und bei der Durchführung anderer Vertragsverhältnisse gewährt bleibt, die bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer mit Dritten - hier der Konzernmutter - geschlossen haben (vgl. BAG 20. März 2018 - 1 ABR 15/17 - Rn. 23, aaO).

  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 57/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Zuteilung von Aktienoptionen durch eine

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2020 - 6 TaBV 21/19
    Auch für die Beschwerdekammer war nicht ersichtlich, an welche eigene Handlung der Arbeitgeberin bei der Vergabe der beschränkten Aktienzuteilungen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates anknüpfen könnte (vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 57/17 - Rn. 20, 21. November 2017 - 1 ABR 47/16 - Rn. 24, jeweils zitiert nach juris).

    im Rahmen ihrer Entscheidung über die Zuteilung von RSUs auf von der Arbeitgeberin erstellte Leistungsbeurteilungen der Arbeitnehmer oder deren Einstufung zurückgreifen sollte, würde dies kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Vergabe der beschränkten Aktienzuteilungen durch die im Ausland ansässige Konzernmutter begründen; gleiches gilt, soweit die Arbeitgeberin im Fall einer Ausübung der zugeteilten beschränkten Aktienzuteilungen den damit verbundenen geldwerten Vorteil abrechnet und die hierauf anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abführt (vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 57/17 - Rn. 20, aaO).

  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2020 - 6 TaBV 21/19
    Die Grenzen des Einsichtsrechts liegen dort, wo ein Beteiligungsrecht oder eine sonstige Aufgabe offensichtlich nicht in Betracht kommt (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 - Rn. 23, aaO; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 23 ff., zitiert nach juris).
  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17

    Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2020 - 6 TaBV 21/19
    Es kann daher dahinstehen, dass auch im Zusammenhang mit einem derartigen Anspruch nicht ersichtlich wäre, welche Aufgabe des Betriebsrates einen Auskunftsanspruch nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG stützen und aus welchen Gründen die verlangte Information - zu den verteilten beschränkten Aktienzuteilungen RSUs - für die Durchführung dieser Aufgabe erforderlich sind und dass die Ermittlung dieser Tatsachen nicht Aufgabe des Gerichts ist, sondern der Betriebsrat die Anspruchsvoraussetzungen darzulegen hat (vgl. BAG 09. April 2019 - 1 ABR 51/17 - Rn. 12, zitiert nach juris).
  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2020 - 6 TaBV 21/19
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (vgl. BAG 20. März 2018 - 1 ABR 50/16 - Rn. 9; 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 64; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 21.11.2017 - 1 ABR 47/16

    Konzernweite Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2020 - 6 TaBV 21/19
    Auch für die Beschwerdekammer war nicht ersichtlich, an welche eigene Handlung der Arbeitgeberin bei der Vergabe der beschränkten Aktienzuteilungen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates anknüpfen könnte (vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 57/17 - Rn. 20, 21. November 2017 - 1 ABR 47/16 - Rn. 24, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2020 - 6 TaBV 21/19
    Das Einsichtsrecht nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG unterliegt dabei den Grenzen der allgemeinen Regelung in § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 - Rn. 18; 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 25, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 50/16

    Unzulässige Beschwerde - Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2020 - 6 TaBV 21/19
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (vgl. BAG 20. März 2018 - 1 ABR 50/16 - Rn. 9; 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 64; jeweils zitiert nach juris).
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